FAQ

Hier finden Sie hoffentlich alle Antworten auf Ihre Fragen.

Sollten wir nicht alle Fragen beantworten können, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung:

Telefon: 0231 - 10 26 32 oder per E-Mail: info@rbg-dortmund51.de.

 

Infos zur Teilnahme am Rehabilitationssport

 

Wie finde ich eine Sportgruppe?

        Auf der Web-Site “Übungsstunden“ finde ich das gesamt Sportangebot des Vereins.


Kann ich einfach zur Sportgruppe meiner Wahl kommen?

        Nein, nur nach Rücksprache mit der Geschäftsführung und Anmeldung 0231 – 10 26 32 oder per E-Mail info@remove-this.rbg-dortmund51.remove-this.de


Wie oft kann ich die Sportangebote testen?

        Bei der RBG Dortmund 51 kann ich bei einer Sportgruppe dreimal kostenlos schnuppern.


Bin ich in der Testphase versichert?

        Ja, die RBG Dortmund 51 hat dafür eine Versicherung für Nichtmitglieder.


Was muss ich zum Sport mitbringen?

  • Sportkleidung (freie Wahl)
  • Turnschuhe mit heller Sohle oder Ballerina (je nach Sportangebot)
  • Sportgeräte (z. B. Schläger) nach Rückfrage
  • Handtuch (je nach Sportangebot)
  • Getränk (nur in Plastikflasche)
  • Wassersport (Badeutensilien sowie 1,-€ oder 2,- Pfand für einen Sportspind)

Besteht die Möglichkeit für ein Rollstuhlsportangebot einen Sportrollstuhl auszuleihen?

        Ja.


Was passiert nach der Testphase?

        Nach dem dritten Mal schnuppern muss ich mich entscheiden:

        - Ja - ich möchte weiterhin zum Sport kommen – dann gebe ich eine Verordnung ab oder werde Mitglied im Verein.

                 Weitere Infos dazu finde ich in den anderen Bereichen. 

        - Nein - ich möchte nicht mehr beim Sport mitmachen – dann ist eine weitere Teilnahme nicht mehr möglich.

Infos zum Umgang mit Verordnungen

 


Mit welcher Verordnung kann ich am ambulanten Rehabilitationssport teilnehmen?

     Formblatt G 0850 (Genehmigung über Rentenversicherungsträger)

     Formblatt 56 (Genehmigung über Krankenkasse)

     Formblatt der Berufsgenossenschaft


Muss ich trotz einer Verordnung zur Teilnahme am ambulanten Rehabilitationssport etwas zuzahlen?

     Nein.


Wie oft kann ich in der Woche am Rehabilitationssport teilnehmen?

     Je nachdem, was der Arzt angekreuzt hat und was vom Kostenträger genehmigt wurde.


Muss ich mehrmals am Sport teilnehmen, wenn dies genehmigt worden ist?

     Nein.


Kann ich zeitgleich bei zwei Anbietern am Sport teilnehmen, wenn der Sport mehrmals in der Woche genehmigt wurde?

     Nein, die Teilnahme an mehreren Sporteinheiten kann zeitgleich nur bei einem Anbieter wahrgenommen werden.


Kann ich auch an weiteren Angeboten des Vereins teilnehmen, wenn nur 1 x wöchentlich genehmigt wurde?

     Ja, aber nur wenn ich für die weitere Sporteinheit zusätzlich Mitglied im Verein werde.


Muss ich mich jede Sportstunde abmelden?

     Nein, sollte ich einmal kurzfristig verhindert sein, muss ich mich nicht abmelden.


Muss ich mich abmelden, wenn ich z. B. krankheits- und oder urlaubsbedingt mehrfach nicht am Sport teilnehmen kann?

     Ja.


Muss ich mich per Post abmelden?

     Nein, eine telefonische Abmeldung, eine WhatsApp-Nachricht oder eine E-Mail reichen aus.


Bei wem muss ich mich abmelden?

     Bei einer/m der Übungsleiter/innen.


Was passiert, wenn ich mich nicht abmelde?

     Gibt es innerhalb von vier Wochen nach der letzten Teilnahme keine weiteren Informationen / Erklärungen seitens des / der Teilnehmers/in

     bezüglich der Nichtteilnahme, ist der der Verein berechtigt, den Platz an die nächste Person zu vergeben.

     Eine weitere Teilnahme am Sport ist danach nicht mehr möglich.


Was passiert, wenn ich nur unregelmäßig am Sport teilnehme?

     Angesprochen sind Teilnehmer/innen, die unbegründet nur sehr unregelmäßig am Sport teilnehmen.

     Der Verein kann diesem Personenkreis den Platz entziehen. Teilnehmer/innen die z. B. aus beruflich Gründen nicht regelmäßig am Sport

     teilnehmen können, sind hier nicht angesprochen.


Kann der Verein das Sportangebot absagen?

     Ja. Es kann vorkommen, dass der Verein gezwungen ist, eine Sportstunde unabhängig von Feiertagen und / oder Schulferien, abzusagen.

     Dies können z. B. plötzlich auftretende Reparaturarbeiten oder die Erkrankung des Personals sein.

     Der / die Abteilungsleiter/in wird versuchen alle Teilnehmer/innen telefonisch und/oder schriftlich informieren. Aus diesem Grund benötigen

     wir entweder eine Telefonnummer und/oder eine E-Mailadresse. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

     Sobald die Teilnahme am Rehabilitationssport beendet ist, werden die Daten gelöscht.


Was passiert, wenn die Verordnung abgelaufen ist / die Übungseinheiten verbraucht sind?

     Eine weitere Teilnahme ist nur dann möglich, wenn:

     - ich eine neue genehmigte Verordnung abgebe (Übungsleiter/innen geben neue Verordnungen aus)

     - ich Mitglied im Verein werde


Kann ich den Anbieter bei einer laufenden Verordnung wechseln?

     Beim Formblatt G 0850 – NEIN.

     Beim Formblatt der Berufsgenossenschaft – NEIN.

     Beim Formblatt 56 – JA.

     Zu jedem Zeitpunkt und ohne Angabe von Gründen.

     Ich bitte bei der Geschäftsführung um eine Kopie der Verordnung (das Original muss der Erstanbieter bei der Krankenkasse einreichen)

     und um eine Kopie des Teilnahmebogens.


Kann ein Anbieter einen Wechsel ablehnen?

     Nein.

Infos zur Mitgliedschaft bei der RBG Dortmund 51

 


Kann ich nur Mitglied werden, wenn ich eine Behinderung habe?

        Nein. Kinder, Jugendliche und Erwachsene (z. B. Geschwister, Partner/innen, etc.) ohne Behinderung können in Absprache mit der

        Geschäftsführung in einigen Gruppen sportlich aktiv sein.


Wie bekomme ich einen Aufnahmeantrag?

         Der/die Abteilungsleiter/in gibt mir den Aufnahmeantrag nach der Testphase.


Wer bekommt den ausgefüllten Aufnahmeantrag zurück?

         Spätestens bei der ersten Teilnahme nach der Testphase muss ich den ausgefüllten Aufnahmeantrag abgeben.

         Ich kann dem/der Abteilungsleiter/in den ausgefüllten Aufnahmeantrag geben, der/die ihn an die Geschäftsführung weiterleitet

         oder

         ich schicke ihn vorab per Post an die Geschäftsstelle:

         RBG Dortmund 51  /  Chemnitzer Str. 49  /  44139 Dortmund


Kann ich an zwei Sportangeboten teilnehmen?

         Grundsätzlich ja - aber nur nach Rücksprache mit der Geschäftsführung und wenn es in den anderen Gruppen freie Plätze gibt.


Muss ich den Jahresbeitrag dann doppelt bezahlen?

        Nein.


Wie hoch ist der Jahresbeitrag?

        Die Höhe des individuellen Jahresbeitrags kann bei der Geschäftsführung erfragt werden.


Bekomme ich eine Rechnung?

        Ja. Wenn ich innerhalb eines laufenden Kalenderjahres beitrete, bezahle ich einen Restbeitrag nach Erhalt der Rechnung.

        Dieser Betrag errechnet sich anteilig aus den Restmonaten des laufenden Jahres. Ab dem folgenden Jahr erhalte ich die

        Jahresrechnung im Januar des Jahres.


Bis wann muss ich den Jahresbeitrag bezahlen?

        Dazu gibt es einen Hinweis auf der Rechnung.


Wird der Beitrag über ein Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen?

        Nein, ich muss den Betrag überweisen.

Infos zur Kündigung der Mitgliedschaft bei der RBG Dortmund 51

 


Bis wann muss ich kündigen?

        Die Kündigung muss bis drei Monate vor Jahresende erfolgen und wird zum 31.12. des Jahres gültig.


Muss ich schriftlich kündigen?

        Ja.


Wer bekommt die Kündigung?

        Ich gebe die Kündigung dem/der Abteilungsleiter/in, der/die sie an die Geschäftsführung weiterleitet oder

        schicke sie per Post selbst an die Geschäftsstelle:

        RBG Dortmund 51  /  Chemnitzer Str. 49  /  44139 Dortmund.


Bekomme ich den Jahresbeitrag anteilig erstattet?

        Nein.

Infos zur Tätigkeit als Übungsleiter/in

 


Muss ich eine Behinderung haben, wenn ich als Übungsleiter/in tätig werden möchte?

     Nein.


Benötige ich eine Lizenz, um als Übungsleiter/in tätig zu werden / eingesetzt zu werden?

     Ja, eine Lizenz als „Fachübungsleiter/in B“.

     - Block 30 - Bereich Orthopädie

     - Block 40 - Bereich Innere Medizin

     - Block 60 - Bereich Neurologie

     - Block 70 - Bereich Geistige Behinderung

     - Block 80 - Bereich Psychiatrie (wird aktuell bei der RBG Dortmund 51 nicht angeboten)


Muss eine Lizenz bereits vorhanden sein?

     Nein.


Gibt es eine Unterstützung beim Erwerb der Lizenz?

     Ja, der Verein kann wie folgt unterstützen:

     - finanzielle Unterstützung

     - Hilfe bei den Lehrgangsanmeldungen

     - Hilfe bei der Beantragung der Lizenz


Welche Voraussetzungen gibt es dazu?

     Der Verein benötigt in dem jeweiligen Bereich eine/n Übungsleiter/in.

     Der Vorstand stimmt der Aubildung zu.

     Ich bin länger als 1 Jahr Mitglied im Verein oder schon als Helfer/in tätig.

     Ich bin älter als 18 Jahre.


Muss ich die Lizenz innerhalb eines Kalenderjahres erwerben?

     Nein, die Qualifizierung kann über zwei Jahre dauern.


Kann ich in der Zeit des Erwerbs der Lizenz im Verein tätig sein?

     Ja – aber nur als Helfer/in.


Bin ich als Übungsleiter/in für eine Sportgruppe allein verantwortlich?

     Gesetzliche Bestimmungen regeln die Anzahl der Teilnehmer/innen und Übungsleiter/innen und /oder Helfer/innen pro Gruppe.


Kann ich als Übungsleiter/in in mehreren Sportgruppen tätig sein / eingesetzt werden?

     Ja, wenn ich es möchte

     und/oder

     als Unterstützung für die/den vorhandenen Übungsleiter/innen, wenn die Anzahl der Teilnehmer/innen dies erforderlich macht.


Kann ich verpflichtet werden in mehreren Gruppen tätig zu werden?

     Nein.


Erhalte ich eine Aufwandsentschädigung für meine Tätigkeit?

     Ja.


Was muss ich dafür tun?

     Das Formblatt: „Übungsleiterabrechnung“ ausfüllen.

     Das ausgefüllte Formblatt kann ich dem/der Abteilungsleiter/in geben, der/die es an die Geschäftsführung weiterleitet

     oder ich schicke es per Post an die: RBG Dortmund 51 / Chemnitzer Str. 49 / 44139 Dortmund

     oder ich schicke es per E-Mail an die Geschäftsstelle: info@remove-this.rbg-dortmund51.remove-this.de


Wie bekomme ich das Formblatt?

     Der/die Abteilungsleiter/in gibt mir das Formblatt oder die Geschäftsführung schickt mir das Formblatt per E-Mail oder per Post.


Wann erhalte ich die Aufwandsentschädigung?

     Die Abrechnung erfolgt quartalsweise.

Infos zur Tätigkeit als Helfer/in

 


Muss ich eine Behinderung haben, wenn ich als Helfer/in tätig werden möchte?

     Nein.


Benötige ich eine Qualifikation um als Helfer/in eingesetzt zu werden?

     Nein.


Gibt es eine Voraussetzung um als Helfer/in eingesetzt zu werden?

     Ja, ich muss mindestens 16 Jahre alt sein.


Bin ich als Helfer/in allein verantwortlich für eine Gruppe?

     Nein. Verantwortlich ist immer mindestens ein/e qualifizierte/r Fachübungsleiter/in.


Kann ich in mehreren Sportgruppen tätig sein / eingesetzt werden?

     Ja, wenn ich es möchte

     und / oder

     wenn ein/e Helfer/in in der jeweiligen Gruppe benötigt wird.


Kann ich verpflichtet werden in mehreren Gruppen tätig zu sein / eingesetzt zu werden?

     Nein.


Kann ich verpflichtet werden, eine Ausbildung zur/m Fachübungsleiter/in zu machen?

     Nein.


Erhalte ich eine Aufwandsentschädigung für meine Tätigkeit?

     Ja.


    Was muss ich dafür tun?

         Das Formblatt: „Helferabrechnung“ ausfüllen.

         Das ausgefüllte Formblatt kann ich dem/der Abteilungsleiter/in geben, der/die es an die Geschäftsführung weiterleitet

         oder ich schicke es per Post an die: RBG Dortmund 51 / Chemnitzer Str. 49 / 44139 Dortmund

         oder ich schicke es per E-Mail an die Geschäftsstelle: info@remove-this.rbg-dortmund51.remove-this.de


    Wie bekomme ich das Formblatt?

    Der/die Abteilungsleiter/in gibt mir das Formblatt oder die Geschäftsführung schickt mir das Formblatt per E-Mail oder per Post


    Wann erhalte ich die Aufwandsentschädigung?

    Die Abrechnung erfolgt quartalsweise.

    Infos für ein Praktikum

     


    Kann ich bei der RBG Dortmund 51 ein Praktikum machen?

         Ja.


    Kann ich die geforderten Stunden am Stück leisten?

         Nein. Die RBG Dortmund 51 ist kein herkömmlicher Arbeitgeber mit geregelten Arbeitszeiten.


    Was kann ich stattdessen machen?

         Die geforderte Anzahl an Stunden kann ich beim Besuch von einer oder mehrerer Sportgruppen / Sportstunden über einen längeren

         Zeitraum sammeln.

         Nach Rücksprache können auch Stunden in der Geschäftsstelle geleistet werden.


    Was muss ich dafür tun?

         Ich lege mir eine Liste an.

         Am Ende einer Sportstunde lasse ich mir meine Teilnahme durch den jeweiligen Übungsleiter/in per Unterschrift bestätigen.


    Welche Sportangebote bietet der Verein an?

         Auf der Web-Site „Übungsstunden“ finde ich das gesamte Übungsstundenangebot des Vereins.


    Mein nächster Schritt?

         Ich überlege mir, welche Sportstunden in meinen Alltagsablauf passen / welche Sportstunden ich auch langfristiger besuchen möchte / kann.


    Kann ich einfach zur Sportgruppe meiner Wahl kommen?

         Nein, nur nach Rücksprache mit der Geschäftsführung 0231 – 10 26 32 oder per E-Mail info@remove-this.rbg-dortmund51.remove-this.de


    Nehme ich aktiv an der/n Sportstunde/n teil?

         Ja, aber maximal nur zwei Praktikanten/innen /Hospitanten/innen zeitgleich.


    Kann ich bei mehreren Sportgruppen teilnehmen?

         Ja.


    Können mehrere Personen zeitgleich ein Praktikum machen?

         Ja, aber maximal nur 2 Personen.


    Bin ich während der Praktikumszeit versichert?

         Nicht über die RBG Dortmund 51.


    Bekomme ich eine schriftliche Bestätigung über die Teilnahme an der Sportstunde?

         Ja, am Ende der jeweiligen Sportstunde durch den/die Übungsleiter/in vor Ort.


    Kann ich eine Bescheinigung über das Praktikum bekommen?

         Ja, wenn benötigt / gewünscht von der Geschäftsführung. Wenn ich die benötigte Stundenanzahl nachweislich gesammelt habe,

         gebe ich die Liste der Geschäftsführung, die mir das Praktikum über die geforderte Stundenanzahl bestätigt.

    Fragen zur Hospitation

     


    Kann ich bei der RBG Dortmund 51 hospitieren?

         Ja.


    Welche Sportangebote bietet der Verein an?

         Auf der Web-Site „Übungsstunden“ finde ich das gesamte Übungsstundenangebot des Vereins


    Mein nächster Schritt?

         Ich überlege mir, welche Sportstunden in meinen Alltagsablauf passen / welche Sportstunden ich gegebenenfalls auch längerfristig

         besuchen möchte / kann.


    Kann ich einfach zur Sportgruppe meiner Wahl kommen?

         Nein, nur nach Rücksprache mit der Geschäftsführung 0231 – 10 26 32 oder per E-Mail info@remove-this.rbg-dortmund51.remove-this.de


    Nehme ich aktiv an der/n Sportstunde/n teil?

         Ja.


    Kann ich in mehreren Sportgruppen hospitieren?

         Ja.


    Können mehrere Personen zeitgleich in einer Sportgruppe hospitieren?

         Ja, aber maximal nur 2 Personen.


    Bin ich während einer Hospitation versichert?

         Nicht über die RBG Dortmund 51.


    Bekomme ich eine schriftliche Bestätigung über die Teilnahme an der Sportstunde?

         Ja, durch den/die Übungsleiter/in vor Ort.


    Kann ich eine Bescheinigung über die Hospitation bekommen?

         Ja, wenn benötigt / gewünscht von der Geschäftsführung.